Flexible Hilfen Erfurt

Switch

Eltern geben immer ihr Bestes, auch wenn ihr Bestes familiengeschichtlich und / oder gesundheitlich geprägt ist und in der erzieherischen und betreuerischen Handlungskompetenz nicht immer ohne eine externe Unterstützung / Hilfe auskommen kann. Diese Grundhaltung eröffnet Zugänge in Familien und zu den dort lebenden Kindern. Nur mit persönlichem und mentalem Zugang in ein Familiensystem, kann effektiver und nachhaltiger Schutz von Kindern geleistet, Entwicklung und Hilfe ermöglicht werden.

„SWITCH“ steht für: Vermittlung, Umschalten, Wählen, Austauschen, Ändern und Neu Denken.

Neudenken- das will die ISA KOMPASS für und mit den Familien, für ihre Probleme, in ihren Lebenssituationen, mit ihren persönlichen Voraussetzungen. Im Netzwerk mit Partnern des Sozialraumes wie Schulen, Kitas, Ärzten, Rehabilitationseinrichtungen, Beratungsstellen, Ämtern und Behörden; mit transparenter und koordinierter, flexibler Kommunikation aller beteiligten Fachkräfte, kann effiziente, bedarfsgerechte, angemessene und nachhaltige Hilfestellung gegeben werden. Die Flexiblen Hilfen sind beteiligende Unterstützungsmaßnahmen und Hilfsangebote für Kinder, Jugendliche und deren Familien. Die ISA KOMPASS begleitet Umgangskontakte und auch Pflegefamilien im Rahmen des Krisendienstes.

Ein multidisziplinäres Team aus SozialarbeiterInnen mit therapeutischen Zusatzqualifikationen leistet bedarfsorientierte, fachliche und verantwortungsvolle Hilfen. Die Unterstützung erfolgt vorwiegend direkt vor Ort im Lebensumfeld der Klienten und basiert auf einer engen Kooperation mit dem zuständigen Jugendamt. Art und Umfang der Hilfen werden in jedem Einzelfall individuell mit allen Beteiligten vereinbart. Berücksichtigt werden unter Beachtung des jeweiligen Schutzauftrages gem. §§ 8a;b SGB VIII die Sozialraumorientierung, Netzwerkarbeit sowie die Ressourcen des Lebensumfeldes.

ISA KOMPASS GmbH

Rahmeninformation

Zielgruppe
Kinder, Jugendliche und Familien

Gesetzesgrundlage
§ 27 Abs. 2 SGB VIII
§ 27 i.V.m. §§ 30,31,35a,41 und § 18 Abs.3 SGB VIII